Versand

Definitionen

  1. VolprachtVolpracht, ansässig in Zierikzee unter KvK Nr. 89216563.

  2. Kunde: derjenige, mit dem Volpracht einen Vertrag abgeschlossen hat.

  3. Parteien: Volpracht und Kunde zusammen.

  4. Verbraucher: ein Kunde, der gleichzeitig eine Einzelperson ist und als Privatperson handelt.

Geltungsbereich der Lieferbedingungen

  1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Arbeiten, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Volpracht.

  2. Die Parteien können nur dann von diesen Lieferbedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit ergänzender und/oder abweichender Allgemeiner Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.

Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung

  1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so ist Volpracht berechtigt, die gesetzlichen Zinsen von 2% pro Monat für Nicht-Handelstransaktionen und  die gesetzlichen Zinsen von 8% pro Monat für Handelstransaktionen ab dem Tag der Zahlungsverzögerung zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gerechnet wird.

  2. Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er darüber hinaus Volpracht außergerichtliche Inkassokosten und eventuell Schadensersatz.

  3. Die Inkassokosten werden nach dem Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

  4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, darf Volpracht seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs auf Kundenseite sind die Forderungen von Volpracht gegen den Kunden sofort fällig.

  6. Verweigert der Kunde seine Mitwirkung bei der Vertragsdurchführung durch Volpracht, so ist er dennoch verpflichtet, den vollständigen vereinbarten Preis an Volpracht zu zahlen.

Eigentumsrecht 

  1. Sobald der Kunde in Verzug ist, ist Volpracht berechtigt, das Eigentumsrecht bezüglich der unbezahlten an den Kunden gelieferten Produkte geltend zu machen.

  2. Volpracht macht das Eigentumsrecht durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.

  3. Sobald der Kunde über die Geltendmachung des Eigentumsrechts informiert wurde, muss der Kunde die betroffenen Produkte unverzüglich an Volpracht zurücksenden, es sei denn, die Parteien treffen andere Vereinbarungen.

  4. Die Kosten für die Rückholung oder -sendung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

Widerrufsrecht 

 

Du hast das Recht, Produkte (die du bei uns aus dem Lager kaufst) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu stornieren. Nach der Anmeldung deiner Rücksendung hast du 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden. Teile uns die Sendungsverfolgungsnummer mit, sobald du die Rücksendung verschickt hast. So können wir deine Sendung verfolgen und die Rücksendung schnell und sorgfältig bearbeiten. Bewahre den Versandbeleg auf, bis du von uns eine Empfangs- oder Erstattungsbestätigung erhalten hast. Wir werden anschließend den geschuldeten Bestellbetrag deiner Rücksendung zurückerstatten, sofern das Produkt ordnungsgemäß zurückgesandt wurde. Die Kosten für die Rücksendung trägst du selbst. Sieh dir für die genauen Tarife die Website deines Versandunternehmens an.

Sende das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und im ursprünglichen Zustand an uns zurück. Sollte das Produkt beschädigt oder die Verpackung stärker beschädigt sein als für den Verkauf des Produkts erforderlich, können wir diese Wertminderung des Produkts an dich weiterberechnen. Behandle das Produkt also sorgfältig und sorge dafür, dass es bei einer Rücksendung gut verpackt ist.

Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, kannst du uns unter info@volpracht.nl kontaktieren.

Was kann nicht umgetauscht/zurückgesandt werden:

    • Produkte (wie z.B. Tapeten und Wandkreise), die speziell pro Bestellung produziert werden. Da diese Artikel auf Kundenwunsch angefertigt werden, können sie nicht umgetauscht oder zurückgesandt werden. Bei den entsprechenden Produkten ist dies auf der Produktseite vermerkt.

    • Produkte, die von Volpracht nach Kundenspezifikationen (Namen, Farben, Daten, Abmessungen, etc.) erstellt wurden.

    • Produkte, die eindeutig persönlicher Natur sind.

Erstattung der Rücksendungskosten 

Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und die vollständige Bestellung rechtzeitig zurücksendet, gehen die Kosten für die Rücksendung der vollständigen Bestellung zu Lasten des Verbrauchers. 

Aussetzungsrecht

Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung jeder aus diesem Vertrag erwachsenden Verpflichtung auszusetzen.

Zurückbehaltungsrecht 

  1. Volpracht kann sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und in diesem Fall Produkte des Kunden bei sich behalten, bis der Kunde alle noch offenen Rechnungen gegenüber Volpracht beglichen hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten ausreichende Sicherheiten gestellt.

  2. Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch aufgrund früherer Verträge, aus denen der Kunde noch Zahlungen an Volpracht schuldet.

  3. Volpracht ist niemals haftbar für eventuelle Schäden, die der Kunde möglicherweise durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts erleidet.

Verrechnung

Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf sein Recht, eine Schuld gegenüber Volpracht mit einer Forderung gegen Volpracht zu verrechnen.

Eigentumsvorbehalt 

  1. Volpracht bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Kunde vollständig allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Volpracht nachgekommen ist, einschließlich Forderungen wegen Vertragsverletzungen.

  2. Bis dahin kann Volpracht sich jederzeit auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.

  3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.

  4. Wenn Volpracht seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, gilt der Vertrag als aufgelöst und hat Volpracht das Recht, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern. 

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht.

  2. Die Lieferung erfolgt bei Volpracht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

  3. Die Lieferung von online bestellten Produkten erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. 

  4. Werden die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, hat Volpracht das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch beglichen wird.

  5. Bei verspäteter Zahlung liegt Gläubigerverzug vor, mit der Folge, dass der Kunde eine verspätete Lieferung nicht gegen Volpracht einwenden kann.

Lieferzeit 

  1. Die von Volpracht angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und geben dem Kunden bei Überschreitung kein Recht auf Vertragsauflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Die Lieferzeit beginnt in dem Moment, in dem der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen und darüber eine (elektronische Bestätigung) von Volpracht erhalten hat.

  3. Die Überschreitung der angegebenen Lieferzeit gibt dem Kunden weder das Recht auf Schadensersatz noch das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Volpracht kann nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung liefern oder die Parteien haben hierüber etwas anderes vereinbart. 

Tatsächliche Lieferung

Der Kunde muss dafür sorgen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.

Lieferung von Auftragsware 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Auftrag von Volpracht produzierten Waren abzunehmen.
2. Wenn Waren nach Ablauf der Lieferzeit nicht vom Kunden abgenommen wurden, stehen diese weiterhin Volpracht zur Verfügung. Nicht abgenommene Waren werden auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert. Volpracht darf immer von der Befugnis des Artikels 6:90 BW Gebrauch machen.

 Lieferung und Risikoübergang 

Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung einer gekauften Sache geht auf den Kunden über, sobald die Sache in die Gewalt des Kunden gebracht wird.

Transportkosten 

Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Parteien hierüber nichts anderes vereinbart haben.

Verpackung und Versand

  1. Ist die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt, so muss der Kunde, bevor er das Produkt entgegennimmt, dies vom Spediteur bzw. Zusteller schriftlich festhalten lassen, andernfalls kann Volpracht nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.

  2. Wenn der Kunde selbst für den Transport eines Produkts sorgt, muss er eventuelle sichtbare Beschädigungen an Produkten oder der Verpackung vor dem Transport an Volpracht melden, andernfalls kann Volpracht nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.

Aufbewahrung 

  1. Wenn der Kunde bestellte Produkte erst später als zum vereinbarten Liefertermin abnimmt, liegt das Risiko eines eventuellen Qualitätsverlusts vollständig beim Kunden.

  2. Eventuelle Zusatzkosten infolge vorzeitiger oder verspäteter Abnahme von Produkten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung für Produkte gilt ausschließlich für Mängel, die durch mangelhafte Fertigung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.
  2. Die Gewährleistung gilt nicht bei normalem Verschleiß und bei Schäden infolge von Unfällen, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  3. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht auf den Kunden über, sobald diese rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden, bzw. in die Gewalt des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Auftrag des Kunden entgegennimmt.
 

Freistellung

Der Kunde stellt Volpracht von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von Volpracht gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen stehen.

Beschwerden

  1. Der Kunde muss ein von Volpracht geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf eventuelle Mängel untersuchen.

  2. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem, was der Kunde vernünftigerweise vom Vertrag erwarten durfte, so muss der Kunde Volpracht so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach Feststellung der Mängel, davon in Kenntnis setzen.

  3. Verbraucher müssen Volpracht spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung der Mängel davon in Kenntnis setzen.

  4. Der Kunde gibt dabei eine so detaillierte Beschreibung des Mangels wie möglich, damit Volpracht angemessen darauf reagieren kann.

  5. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf einen Vertrag zwischen den Parteien bezieht.

  6. Bezieht sich eine Beschwerde auf laufende Arbeiten, kann dies jedenfalls nicht dazu führen, dass Volpracht gehalten werden kann, andere Arbeiten als die vereinbarten zu verrichten.

Inverzugsetzung

  1. Der Kunde muss Inverzugsetzungen schriftlich an Volpracht mitteilen.

  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Volpracht auch tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.

Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

Wenn Volpracht einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die vollen Beträge, die sie aufgrund dieses Vertrags an Volpracht schulden.

Haftung Volpracht

  1. Volpracht haftet ausschließlich für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn und soweit dieser Schaden durch Vorsatz oder bewusste Leichtsinnigkeit verursacht wurde.

  2. Wenn Volpracht für Schäden haftbar ist, haftet es nur für direkte Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen.

  3. Volpracht haftet niemals für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.

  4. Wenn Volpracht haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der durch eine abgeschlossene (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und bei fehlender (vollständiger) Auszahlung durch eine Versicherungsgesellschaft des Schadenbetrags ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrag(s) begrenzt, auf den sich die Haftung bezieht.

  5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur Richtwerte und gelten nur annähernd und können keinen Anlass für Schadensersatz und/oder (teilweise) Vertragsauflösung und/oder Aussetzung einer Verpflichtung geben.

Verjährungsfrist

Jeder Anspruch des Kunden auf Schadensersatz von Volpracht verjährt jedenfalls 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem die Haftung direkt oder indirekt hervorgeht. Hierdurch wird das in Artikel 6:89 BW Bestimmte nicht ausgeschlossen.
 

Recht auf Vertragsauflösung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Volpracht zurechenbar bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, diese Pflichtverletzung rechtfertigt aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung die Auflösung nicht.

  2. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen durch Volpracht nicht dauerhaft oder zeitweise unmöglich, kann eine Auflösung erst erfolgen, nachdem Volpracht in Verzug geraten ist.

  3. Volpracht hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, oder wenn Volpracht Kenntnis von Umständen erhalten hat, die ihm guten Grund geben zu befürchten, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann.

Höhere Gewalt

  1. Ergänzend zu dem in Artikel 6:75 BW Bestimmten gilt, dass eine Pflichtverletzung von Volpracht bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden Volpracht nicht zugerechnet werden kann in einer vom Willen von Volpracht unabhängigen Situation, wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von Volpracht verlangt werden kann.

  2. Zu den in Absatz 1 genannten höheren Gewalt-Situationen werden auch - jedoch nicht ausschließlich - gezählt: Notstand (wie Bürgerkrieg, Aufstand, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.); Leistungsstörungen und höhere Gewalt von Zulieferern, Zustellern oder anderen Dritten; unerwartete Strom-, Elektrizitäts-, Internet-, Computer- und Telekommunikationsstörungen; Computer­viren, Streiks, Regierungsmaßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.

  3. Tritt eine höhere Gewalt-Situation ein, durch die Volpracht 1 oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Volpracht sie wieder erfüllen kann.

  4. Ab dem Moment, in dem eine höhere Gewalt-Situation mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, dürfen beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.

  5. Volpracht schuldet in einer höheren Gewalt-Situation keinerlei (Schadens-)Ersatz, auch nicht, wenn es infolge der höheren Gewalt-Situation einen Vorteil genießt.

Änderung des Vertrags 

Wenn sich nach Vertragsabschluss für dessen Ausführung als notwendig erweist, den Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.

Änderung der Lieferbedingungen

  1. Volpracht ist berechtigt, diese Lieferbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

  2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

  3. Größere inhaltliche Änderungen wird Volpracht soweit möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.

  4. Ein Verbraucher ist bei einer wesentlichen Änderung der Lieferbedingungen berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Übertragung von Rechten

  1. Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können nicht ohne die vor